Allgemeine Geschäftsbedingungen Europäischer Fachkongress Solarien und Besonnung

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Europäischer Fachkongress Solarien und Besonnung

    Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bundesfachverband Besonnnung e.V. (nachfolgend „BfB“) und dem Teilnehmer am Fachkongress und alle damit zusammen-hängenden Leistungen von BfB.

    Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung von BfB zustande. Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhält der
    Teilnehmer die Rechnung über die Kongressgebühren. Die Rechnung ist mit Zugang beim Teilnehmer ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das auf der Rechnung angegebene Konto von BfB zu erfolgen. Soweit die Zahlung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum eingegangen ist, ist BfB berechtigt, ab dem 15. Kalendertag nach Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Verzugsansprüche von BfB bleiben unberührt. Wird eine fällige Zahlung auch nach Verstreichen einer von BfB gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist BfB im weiteren auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Telefonische Auskünfte von BfB sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht schriftlich bestätigt.
  3. BfB behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen angekündigte Leistungen zu ändern. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Rückforderung von Kongressgebühren oder Teilen hiervon. Bei Absage des Kongresses aus organisatorischen oder sonstigen Gründen wird die gezahlte Kongressgebühr voll erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Eine Stornierung bestätigter Anmeldungen ist bis 50 Tage vor Kongressbeginn gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 80,-- zzgl. Umsatzsteuer möglich. Bei Stornierungen, die weniger als 30 Tage vor Kongressbeginn erfolgen, erfolgt keine Erstattung. Jede Stornoerklärung bedarf der Schriftform, wobei die Stornierungen schriftlich per Einschreiben bei BfB eingehen müssen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, BfB der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Die Haftung von BfB für Mängel der Leistung ist auf solche Mängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen
    sind. Zur Minderung ist der Teilnehmer nicht berechtigt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Teilnehmers auf Mängelbeseitigung.
    Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pfl ichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit BfB zwingend haftet, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist damit nicht verbunden.
    BfB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen (Hotelübernachtung, Begleitprogramm, Beförderungsleistung von und zum Kongressort u.a.) lediglich vermittelt werden und als Fremdleistung gekennzeichnet oder erkennbar sind.
    BfB haftet jedoch für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden, wenn und soweit hierfür die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspfl ichten von BfB ursächlich geworden sind.
  6. Der Teilnehmer kann gegen Forderungen von BfB nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf dem Vertragsverhältnis beruht.
  7. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz von BfB.
  8. Auf das mit dem Teilnehmer bestehende Vertragsverhältnis fi ndet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.